- Das KfW-Programm 141 wird zum 01.01.2012 komplett eingestellt.
- Der Förderhöchstbetrag im KfW-Programm 124 wird von 75.000 Euro auf 50.000 Euro verringert.
- Der maximale Anteil von 30% der Gesamtkosten fällt komplett weg. Bedeutet es können immer maximal 50.000 Euro für das KfW-Programm 124 bei eigengenutzten Wohneigentum beantragt werden.
- Ab dem 01.01.2012 wird die Verrechnung von quartalsweise zu monatlich für die wohnwirtschaftlichen Programme umgestellt.
Für mich setzt die KfW-Bank damit eindeutige Zeichen das KfW Programm 124 nicht mehr allzu lange weiterführen zu wollen. Es ist jetzt die zweite Verringerung des Förderhöchstbetrags innerhalb kürzester Zeit. Komisch dass dies nach der Einführung der Zinsbindungsvariante von 8 Jahren tilgungsfrei kommt. Damit wollte man doch die Bausparkassen unterstützen oder nicht? Das würde also gegen eine Abschaffung in 2012 sprechen. Auch die Zinsbindung von 15 Jahren wurde in 2011 gestrichen. Damit eignet sich das KfW-Programm 124 fast nur noch für Tilgungsaussetzung oder als Beimischung zur Vergünstigung der Kondition sofern Banken das Programm zur Konditionsermittlung raus rechnen. Für Kunden mit genügend Eigenkapital dürfte es zudem wesentlich günstigere Konditionen für Annuitätendarlehen bei den Banken geben wodurch das KfW-Programm 124 für diese Zielgruppe ebenfalls unattraktiv wird. Da ich nicht davon ausgehe dass die Variante 8 Jahre tilgungsfrei und Ablösung durch Bausparvertrag sich am Markt durchsetzt und somit insgesamt (auch wegen den oben genannten Punkten) die Nachfrage nach diesem Programm sinken wird rechne ich mit einer Abschaffung in 2012. Die Folge ist weniger Förderung für Wohneigentum deutschlandweit.
Wie ist Ihre Meinung zu den Änderungen?

