Baufi-Vermittler oder Hausbank?
Es gibt einige Mythen rund um die Hausbank. Auf der anderen Seite gibt es einige schauer Geschichten über Baufi-Vermittler. Wir stellen die Vor- und Nachteile von Baufi-Vermittler und Hausbank gegenüber.
Zusammenarbeit zwischen Vermittler und Kunde
10 Grundsätze wie Kunden und Berater sich bei der gemeinsamen Suche nach der richtigen Baufinanzierung verhalten sollten.
Heute ist es normal auch einen Vermittler mit der Suche nach der günstigsten Baufinanzierung zu beauftragen. Kaum ein Kunde setzt ausschließlich auf die Hausbank. Doch scheint einigen Vermittlern wie auch Kunden nicht klar zu sein wie man miteinander umgehen sollte. Ist es doch oft ein hin und her. Der Vermittler bringt dem Kunden die Markttransparenz und der Kunde nutzt diese dann gerne (möglichst) ohne den Vermittler aus. So ein Verhalten verübele ich niemanden nur dann sollte das auch vom Kunden im Vorfeld offen kommuniziert werden.
Keine Sorgen einige Vermittler sind da sicherlich nicht besser. Ich zitiere mal einen großen Vermittler: "Zinssätze sind geduldig und Angebote können sich ändern. Hauptsache der Kunde sendet die Unterlagen zu. Danach schauen wir dann ob wir unser versprochenes Angebot von 2,00% Sollzins auf 20 Jahre halten können." Das sind überspitzte Aussagen! Doch leider scheint der Interessenkonflikt zwischen Vermittler und Kunde öfters mal unüberwindbar.
Die 10 Grundsätze wie Kunden ein ordentliches Angebot erhalten und die Vermittler sich nicht mit unnötigen Anfragen rum schlagen müssen entnehmen Sie der PDF-Datei im Artikel. Diese Grundsätze sind unter der Creative Commons Lizenz veröffentlich und dürfen frei verwendet werden sofern www.meine-baufi.de als Uhrheber genannt und verlinkt wird.
Interhyp
Die Interhyp AG ist der größte Kreditvermittler für Immobilienfinanzierungen in Deutschland. Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der niederländischen ING Direct. Interhyp vergibt selbst keine Baukredite, sondern vermittelt dem Kunden Darlehen der Konzernschwester ING-DiBa sowie über 100 weiterer Darlehensgeber (meist Kreditinstitute).
Informationspflichten für Vermittler von Baufinanzierungen
Seit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie haben alle Vermittler von Baufinanzierungen gesetzliche Informationspflichten die sie vor Abschluss eines Darlehensvermittlungsvertrag einhalten müssen. Grundlage dafür ist § 655a Abs. 2 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 247 § 13 EGBGB. Folgende Informationspflichten müssen Vermittler von Baufinanzierungen vor Abschluss des Darlehens-vermittlungsvertrag nachkommen:

