Anpassungen Wohnimmobilienkreditrichtlinie - 29.01.2017
Folgende Punkte sollen angepasst werden:
- Die gesetzliche Klarstellung, dass Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden können, und
- Die Erstellung von Leitlinien und Richtwerten für die Kreditwürdigkeitsprüfung, um unklare Rechtsbegriffe mit konkreten Inhalten auszugestalten.